Vorbemerkungen zum Mietspiegel
Der Mietspiegel stellt eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Ludwigsfelder
Mietspiegel 2008 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 BGB. Ein qualifizierter
Mietspiegel ist im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und von der Gemeinde oder von
Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anzuerkennen“. Das trifft auf den vorliegenden Mietspiegel zu. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird unterstellt, dass „die
bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben“ (§ 558 d BGB). Hierbei
handelt es sich um eine widerlegliche (der Beweis des Gegenteils ist zulässig) Vermutung
i. S. des § 292 ZPO. Sie gibt dem qualifizierten Mietspiegel im Mietprozess eine höhere
Beweiskraft. Der vorliegende Mietspiegel wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt
Ludwigsfelde erstellt.
Unter Federführung der Stadtverwaltung Ludwigsfelde haben in einem Arbeitskreis von
Oktober 2007 bis April 2008
- der Deutsche Mieterbund – hier regional zuständig die Vereinigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer „Der Teltow“ e. V.,
- die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat",
- die Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft e. G.,
- die GAGFAH GROUP
- die SWS Immobilien Service GmbH
- sowie beratend das IfS - Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH - als beauftragtes fachkompetentes Institut
an der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt. Der vorliegende Mietspiegel wurde nach
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde als Auftraggeberin (Beschluss-Nr.
1.529.62/550.08 vom 27.05.2008) anerkannt.
Für die Erstellung des Mietspiegels wurden insgesamt 6.880 von Vermietern bereitgestellte
und bei Mietern erhobene Nettokaltmieten als Rohdaten herangezogen.
Davon waren in der Auswertung 3.362 Mietwerte für den qualifizierten Mietspiegel 2008
relevant.
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