Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat 4 Ausschüsse gebildet, die sich mit bestimmten Sachfragen beschäftigen. In jedem Ausschuss, der sich entsprechend der Fraktionsstärke zusammensetzt, arbeiten 9 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Aufgrund der Zuordnung ihrer Aufgabengebiete werden die Sachverhalte in den Ausschüssen vorberaten und es wird eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Der Hauptausschuss kann darüber hinaus im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz Beschlüsse fassen.
Beschließender Ausschuss:
| Hauptausschuss
|
|
Beratende Ausschüsse: | Bauausschuss
Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss |
Aufgabenbereiche der Ausschüsse
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss arbeitet auf der Grundlage des § 57 Gemeindeordnung. Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Angelegenheiten der allgemeinen Finanzverwaltung,
- Angelegenheiten des Haupt- und Personalamtes,
- Rechts- und Ordnungsamtsangelegenheiten,
- Liegenschaftsangelegenheiten,
- Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung.
Bauausschuss:
- Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes mit den Sachgebieten Bauleitplanung/Städtebau, Kataster, Städtebauförderung, Bauordnung/Vermessung,
- Angelegenheiten des Bauamtes mit den Sachgebieten Hochbau, Tiefbau und Bauverwaltung,
- Angelegenheiten des Baubetriebsamtes, wie bauliche Anlagen, Umwelt- und Naturschutz, Grünanlagen
Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss
- Sozialangelegenheiten und unmittelbar davon berührte Sachverhalte,
- Schulangelegenheiten,
- Kinder- und Jugendarbeit sowie Frauenangelegenheiten,
- Angelegenheiten der Kulturverwaltung, der Bibliothek, des Museums, des Stadtarchivs und der Musikschule,
- Sportangelegenheiten einschließlich der Bäderverwaltung
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Aufgaben nach § 113 der Gemeindeordnung wahr, wie z.B. die Prüfung der Jahresrechnungen.
|